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Bau und Planung nach DIN-Normen

Bewegungsflächen Türen Stufenlosigkeit/Rampen Aufzug
Treppen Küchen Bad Familienbad
PKW- Stellplatz/ Terrasse Wände und Fenster Techn. Ausführung

Aufzug


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



Aufzug

Möglichkeit zum Ein- oder Anbau eines Aufzuges in mehrgeschossigen Gebäuden
Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm
Beachtung besonderer Maße für Haltestangen, das Bedientableau, taktile Bedienvorrichtungen innen und außen, bei Bedarf mit akustischen Signalen
Empfehlung: Erreichbarkeit der Wohnungen in Obergeschossen mit Aufzug
Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür

Aufzugspflicht für nicht EG-Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

 


Treppenlift

Der Treppenlift ist eigentlich kein Punkt der DIN- Vorschrift, denn er ist kein Aufzug im Rechtsinne, sondern eine Maschine im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.01 (BGBl. I S. 1149 ff.) und das Gleichstellungsgesetz wird der Treppenlift jedoch zunehmende Verbreitung finden.

Beispiel:

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, haben Sie Anspruch darauf einen Treppenlift in das Treppenhaus einbauen zu lassen, wenn Sie oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger, oder Lebenspartner) anders Ihre Wohnung nicht erreichen können und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr  erforderlich sind.