Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Bad
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil 2 |
Duschplatz stufenlos begehbar |
rollstuhlbefahrbarer Duschplatz, nachträgliches Aufstellen
einer mit Lifter unterfahrbaren Badewanne muss möglich sein |
Empfehlung: Möglichkeit für Badewanne mit unterfahrbarem
Lifter im Duschplatzbereich |
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Beinfreiheit unter dem Waschtisch mit Unterputz- oder
Flachaufputzsyphon |
Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem
Bedarf montierbar |
Ausstattung der Wohnungen mit stufenlos begeh- und befahrbaren
Duschen. Denn das Besteigen einer Badewanne ist oft unmöglich, sehr
beschwerlich, eine Unfallgefahr oder erfordert zusätzliche
Hilfsmittel (z. B. Lifter). Das Duschen ist für behinderte Menschen
einfacher und sicherer, die Sauberhaltung ist weniger beschwerlich.
Badewannen sind, z.B. für therapeutische Zwecke notwendig. Die
Liegebadewanne mit Tür ermöglicht selbständig und unabhängig ein
wohliges Vollbad in Liegeposition zu nehmen.
Duschplatz stufenlos begehbar: hier sind die eventuellen
Vorschriften aus der Wohnbauförderung abweichend von der in der DIN
genannten Höhe von ≤ 2cm zu berücksichtigen. Ein größerer
Fußbodeneinlauf ist in jedem Fall angebracht.
Bodengleiche, barrierefreie Duschen sind in öffentlichen und
gewerblich genutzten Räumen längst selbstverständlich. In
Sanitärräumen von Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern oder Heimen
sind sie Standard. Duschen "ohne Barrieren" sollte auch im privaten
Wohnungsbau Einzug halten.
Die niveaugleiche Dusche erfordert, insbesondere bei Umbauten im
Bestand, Führungen der Entwässerungsleitungen unterhalb der
Geschossdecke und den Einbau abgehängter Decken.
Zu beachten sind bei jeder Maßnahme die unterschiedlichen
Anforderungen: barrierefrei, bedingt rollstuhlgeeignet -
rollstuhlgerecht.