Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Bewegungsflächen
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil 2 |
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mindestens 150 cm breit und 150 cm tief vor
Fahrschachttüren, auf dem Freisitz, am Anfang und Ende einer
Rampe |
mindestens 150 cm breit und 150 cm tief als Wendemöglichkeit
in jedem Raum, sowie als Duschplatz, vor dem Klosettbecken,
vor dem Waschtisch, vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters
(Ausnahme: kleine ausschließlich vor- und rückwärtsfahrend
nutzbare Räume) |
Empfehlung: Die Bewegungsfläche vor dem Einwurf des
Müllsammelbehälters muss mindestens 150 cm breit und 150 cm
tief sein. Es ist zweckmäßig, die Stellfläche des
Müllsammelbehälters so abzusenken, dass der Rand des
Einwurfes 85 cm über dem Fahrbereich Rollstuhlbenutzers
liegt. |
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mindestens 150 cm tief vor der Längsseite des Bettes, der
Badewanne, vor Schränken und Kücheneinrichtungen, vor dem
Rollstuhlabstellplatz und vor einer Längsseite des
Kraftfahrzeuges |
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mindestens 150 cm breit neben Treppenauf- und -abgängen und
zwischen Wänden außerhalb der Wohnung |
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Empfehlung: mindestens 150 cm breit beim Parkplatz, vor
einer Längsseite des Kraftfahrzeuges |
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mindestens 120 cm breit und 120 cm tief vor Einrichtungen im
Sanitärraum |
mindestens 120 cm breit vor Möbeln, vor der
Betteinstiegsseite des Nichtrollstuhlbenutzers, neben
Bedienungsvorrichtungen und Radabweisern einer Rampe |
mindestens 120 cm breit vor der Längsseite des Bettes (bei
Bedarf von drei Seiten zugänglich), zwischen Wänden
innerhalb der Wohnung, in Küchen, auf Wegen innerhalb der
Wohnanlage |
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mindestens 90cm tief vor Möbeln |
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neben Klosettbecken und Türen gesonderte Maße |