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Bau und Planung nach DIN-Normen

Bewegungsflächen Türen Stufenlosigkeit/Rampen Aufzug
Treppen Küchen Bad Familienbad
PKW- Stellplatz/ Terrasse Wände und Fenster Techn. Ausführung

Bewegungsflächen


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



mindestens 150 cm breit und 150 cm tief vor Fahrschachttüren, auf dem Freisitz, am Anfang und Ende einer Rampe

mindestens 150 cm breit und 150 cm tief als Wendemöglichkeit in jedem Raum, sowie als Duschplatz, vor dem Klosettbecken, vor dem Waschtisch, vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters (Ausnahme: kleine ausschließlich vor- und rückwärtsfahrend nutzbare Räume)

Empfehlung: Die Bewegungsfläche vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein. Es ist zweckmäßig, die Stellfläche des Müllsammelbehälters so abzusenken, dass der Rand des Einwurfes 85 cm über dem Fahrbereich Rollstuhlbenutzers liegt.

mindestens 150 cm tief vor der Längsseite des Bettes, der Badewanne, vor Schränken und Kücheneinrichtungen, vor dem Rollstuhlabstellplatz und vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges

mindestens 150 cm breit neben Treppenauf- und -abgängen und zwischen Wänden außerhalb der Wohnung

Empfehlung: mindestens 150 cm breit beim Parkplatz, vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges

mindestens 120 cm breit und 120 cm tief vor Einrichtungen im Sanitärraum

mindestens 120 cm breit vor Möbeln, vor der Betteinstiegsseite des Nichtrollstuhlbenutzers, neben Bedienungsvorrichtungen und Radabweisern einer Rampe

mindestens 120 cm breit vor der Längsseite des Bettes (bei Bedarf von drei Seiten zugänglich), zwischen Wänden innerhalb der Wohnung, in Küchen, auf Wegen innerhalb der Wohnanlage

mindestens 90cm tief vor Möbeln

neben Klosettbecken und Türen gesonderte Maße

 

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