Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Pkw-Stellplatz, Terrasse, Abstellraum
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil 2 |
|
|
Pkw-Stellplatz |
|
bei Wohnanlagen für einen Teil der Stellplätze 150 cm tiefe
Bewegungsfläche entlang der PKW-Längsseite |
1 wettergeschützter Stellplatz oder Garage je Wohnung |
Empfehlung: Weg zur Wohnung kurz und wettergeschützt |
|
zusätzlicher Rollstuhlabstellplatz, mindestens 190 cm breit
und 150 cm tief plus Bewegungsfläche (zusammen 190 cm x 300
cm) zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl in den
Wohnungsrollstuhl, vorzugsweise im Eingangsbereich oder vor
dem Haus |
|
ggfs. Batterieladeplatz für Elektrorollstuhl |
|
|
|
Freisitz, Terrasse |
|
Empfehlung: mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse,
Loggia oder Balkon) |
mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder
Balkon) |
|
|
Abstellraum |
|
Mindestgröße 6qm, davon 1qm in der Wohnung |
|
zusätzlicher Raum |
|
Mindestgröße 12 qm, Mindestbreite 270 cm nach individuellem
Bedarf |
Schwellen sind Stolperfallen, sie sind oft nicht oder nur schwer
passierbar. Das größte Problem entsteht beim Freisitz.
Niveaugleichheit zum Wohnraum kann z. B. durch einen aufgeständerten
Belag auf dem Freisitz hergestellt werden. Der schwellenlose
Übergang kann am einfachsten durch eine Schiebetüre realisiert
werden. Auch Drehflügeltüren können zumindest bei regengeschützter
Lage der Tür ein unten falzloses Rahmenprofil erhalten und
bodenbündig ausgebildet werden. Die Fuge wird mit einer absenkbaren
Dichtungsleiste versehen.
Die Bewegungsfläche vor der Längsseite eines Kfz muss mindestens 150
cm tief sein. Daraus ergibt sich eine Gesamtstellplatzbereite von
350 cm.
Bemessung für seitlichen Ausstieg Behinderter: Kinder müssen
grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto ein- steigen bzw.
hineingesetzt werden können. Zu diesem Zweck muss entlang dieser
Seite des Wagens ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe vorhanden sein.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit Auffahrrampe: Die
Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des
Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe
erforderlich.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit absenkbarer
Bodenwanne: Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der
Plattform ein Bewegungsraum mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des
Wagens gegeben sein.