Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Stufenlosigkeit, Rampen
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil
2 |
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Stufenlosigkeit |
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stufenlose Erreichbarkeit des Hauses und einer
Wohnungsebene, gegebenenfalls über Rampe oder Aufzug |
Empfehlung: Alle Wohnungen einer Wohnanlage sollen stufenlos
erreichbar sein. |
Rampen |
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ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung |
Rampen lassen sich ansprechend gestalten. Die Einhaltung der
maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der
Rampen ist wichtig, um die Steigung zu überwinden. Auch geht es um
die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.
Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr
große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe
von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber
kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung.
Unter der Voraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson
geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht,
kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden.
Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite
kann ebenfalls angepasst werden