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Bau und Planung nach DIN-Normen

Bewegungsflächen Türen Stufenlosigkeit/Rampen Aufzug
Treppen Küchen Bad Familienbad
PKW- Stellplatz/ Terrasse Wände und Fenster Techn. Ausführung

Treppen


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



Treppen

Beidseitig Handläufe Durchmesser 3 cm-4,5 cm, am Treppenauge nicht unterbrochen, Markierung am Anfang und Ende
Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30cm waagrecht über den Anfang und Ende der Treppe hinausragen.
(Empfehlung: um eine Auftrittsbreite über das Treppenende vergrößert) in Mehrfamilienhäusern taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen, ausreichende Belichtung und Beleuchtung von Treppenabsätzen, keine Stufenunterschneidungen

 


Gewendelte Treppen sind wegen der ungleichen Auftritte der Stufen zu vermeiden.