Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Türen
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil 2 |
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innerhalb der Wohnung lichte Breite mindestens 80 cm |
alle Türen lichte Breite mindestens 90 cm |
Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren lichte
Breite mindestens 90 cm |
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in den Sanitärraum darf keine Tür hineinschlagen |
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Empfehlungen: lichte Höhe der Türen mindestens 210 cm |
Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim
Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor-
und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die
Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden
Bewegungen ausführen zu können.
Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für
Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen
sinnvoll. Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen.
Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative
bietet auch die Raumspartür.
Türen unter 80cm Breite sollten nicht mehr eingebaut werden, oftmals
bei Sanitärräumen eingesetzt.
Türen von Sanitärräumen sollen nach außen aufgehen. Das vergrößert
den Bewegungsraum in Bad/ WC und dient der Sicherheit, wenn jemand
im Bad stürzt.
In der Nähe von Wohnungstüren sind Stütz- und Haltegriffe, Ablagen
für Handtasche eine Erleichterung.
Der Spion an der Wohnungeingangstür sollte in sinnvoller Höhe auf
den Mieter abgestimmt werden.