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Bau und Planung nach DIN-Normen

Bewegungsflächen Türen Stufenlosigkeit/Rampen Aufzug
Treppen Küchen Bad Familienbad
PKW- Stellplatz/ Terrasse Wände und Fenster Techn. Ausführung

Türen


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



innerhalb der Wohnung lichte Breite mindestens 80 cm

alle Türen lichte Breite mindestens 90 cm

Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren lichte Breite mindestens 90 cm

in den Sanitärraum darf keine Tür hineinschlagen

Empfehlungen: lichte Höhe der Türen mindestens 210 cm
bei Bedarf eine Schließhilfe

 


Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können.

Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen sinnvoll. Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen.

Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative bietet auch die Raumspartür.

Türen unter 80cm Breite sollten nicht mehr eingebaut werden, oftmals bei Sanitärräumen eingesetzt.

Türen von Sanitärräumen sollen nach außen aufgehen. Das vergrößert den Bewegungsraum in Bad/ WC und dient der Sicherheit, wenn jemand im Bad stürzt.

In der Nähe von Wohnungstüren sind Stütz- und Haltegriffe, Ablagen für Handtasche eine Erleichterung.

Der Spion an der Wohnungeingangstür sollte in sinnvoller Höhe auf den Mieter abgestimmt werden.