Bau und Planung nach DIN-Normen
Bewegungsflächen | Türen | Stufenlosigkeit/Rampen | Aufzug |
Treppen | Küchen | Bad | Familienbad |
PKW- Stellplatz/ Terrasse | Wände und Fenster | Techn. Ausführung |
Technische Ausführung
Barrierefreie Wohnungen |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Abweichung gegenüber Teil
2 |
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Bodenbeläge rutschhemmend, fest verlegt, nicht
elektrostatisch aufladend, im Freien gefahrlos begehbar,
Längsgefälle maximal 3%, Quergefälle maximal 2% |
rollstuhlgeeignete Bodenbeläge |
Empfehlung: Material- und Farbkontrastwechsel als
Orientierungshilfe |
Beläge auf Hauptwegen im Freien leicht, erschütterungsarm
und gefahrlos befahrbar |
Raumtemperatur nach DIN 4701Teil 2, Beheizung nach
individuellem Bedarf ganzjährig möglich (z. B. durch
Zusatzheizung) |
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Empfehlung: gleichmäßige Raumausleuchtung mit künstlichem
besonders hellem Licht für Sehbehinderte |
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in jeder Wohnung zur Haustür eine Gegensprechanlage mit
Türöffner, Fernsprechanschluss möglich |
Anordnung der Bedienungsvorrichtungen im Greifbereich des
Rollstuhlfahrers |
Bedienungsvorrichtungen: Anordnung in 85 cm Höhe, nicht
versenkt oder scharfkantig, Heizkörperventile in 40 cm - 85
cm Höhe, Bedienungsvorrichtungen seitlicher Wandabstand
mindestens 50 cm |
Sanitärarmaturen als Einhebelmischbatterien, mit
Temperaturbegrenzern und schwenkbarem Auslauf |
Tür des Sanitärraums abschließbar und von außen entriegelbar |
Hauseingangstüren, Brandschutztüren zur Tiefgarage,
Garagentore, Fahrschachttüren kraftbetätigt und manuell zu
öffnen und zu schließen |
Empfehlung: Namensschilder taktil erfassbar |
Menschen sollten im Sitzen aus Fenster und Loggia sehen können.
Deswegen gibt es die Empfehlung über die maximale Höhe von
undurchsichtigen Brüstungen.
Eine allgemein günstige Greifhöhe (im Sitzen, für Kinder und
stehende Erwachsene) liegt im Bereich von 85 cm. Bei Fenstern mit
Schwingflügeln ist für Menschen im Sitzen der Fenstergriff nicht
mehr erreichbar.